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Für Jugendämter

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Wir bieten Einzel- sowie Tandemeinsätze auf der Grundlage der Hilfen zur Erziehung
(§27 SGB VIII) sowie der Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII) an. 

Alle Hilfen – auch die Tandemeinsätze – werden durch eine Fallberater*in begleitet.

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