Für Jugendämter

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Sie suchen einen kompetenten Partner für eine der aufgeführten Hilfeformen?
Wir bieten Einzel- sowie Tandemeinsätze auf der Grundlage der Hilfen zur Erziehung
(§27 SGB VIII) sowie der Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII) an.
Alle Hilfen – auch die Tandemeinsätze – werden durch eine Fallberater*in begleitet.
Kontaktieren Sie uns und senden Sie uns eine Anfrage.
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Qualitätsstandard der WEWEL – SpH
👤 Personell
Die Familienhelfer*innen haben in der Mehrzahl Qualifikationen als Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Jugend- und Heimerzieher*innen, Erzieher*innen und/oder sind ausnahmsweise Personen mit für den Einzelfall erforderlichen Spezialkenntnissen. Der fachliche Standard der Sozialpädagogischen Familienhilfe wird gewährleistet durch die Beschäftigung sozialpädagogischer/erzieherischer Fachkräfte und durch die Weiterqualifizierung der Familienhelfer*innen durch regelmäßige Fortbildungen.
⚙️ Strukturell
- Wir nehmen unsere Aufgaben auf Grundlage der Dienstanweisungen des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis sowie der vorhandenen Standards und Konzeptionen wahr.
- Jede Hilfe wird grundsätzlich von einem Fallberater begleitet.
- Wöchentliche Teamsitzung der Fachkräfte unter Hinzuziehung der Fallberater*in.
- Supervision/Praxisberatung findet monatlich bei einem externen Supervisor statt, zusätzliche Einzelberatungen in Krisensituationen werden durch die Fallberater*innen durchgeführt. Die Fallsupervision dient der Reflexion und soll unter anderem die professionelle Nähe und das Distanzverhältnis sichern.
- Bei Bedarf finden kollegiale Beratungstermine statt.
- Für die Fachkräfte werden Fortbildungen angeboten, für die 5 Fortbildungstage im Jahr vertraglich vorgesehen sind.
- Bei längerer Abwesenheit der Fachkraft gibt es eine Vertretungsregelung innerhalb der regionalen Teams.
Die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiter*innen wird von der Einrichtungsleitung ausgeübt. Zu ihren weiteren Aufgaben im Rahmen der Koordination der Hilfen gehört die Einführung der neuen Mitarbeiter*innen, die Fachberatung für die Fallberater*innen und Familienhelfer*innen, die Organisation von Supervision, Praxisberatung, Fortbildungsveranstaltungen, Arbeitsbesprechungen und die konzeptionelle Weiterentwicklung sowie Sicherstellung aller organisatorischen Abläufe. Darüber hinaus fungiert die Einrichtungsleitung für die Helfer“innen als insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Ebenso werden sämtliche Fallberater*innen als insoweit erfahrene Fachkräfte qualifiziert.
🔍 Qualitätssicherung
Die Hilfen werden auf Grundlage der erarbeiteten Konzeptionen durchgeführt, die sie auf Nachfrage erhalten. Eine kontinuierliche Überprüfung und Fortschreibung unserer Konzepte ist uns wichtig. Regelmäßige Erfolgskontrollen finden statt. Im Umgang mit Kindesmisshandlung, Kindeswohlgefährdung und sexuellem Missbrauch gelten speziell erarbeitete Standards und Verfahrensweisen der Stadt oder des Landkreises. Regelmäßige Supervision, Fortbildung und Weiterentwicklung der Arbeit, fachlicher Austausch und Beratung sichern die Qualität der Arbeit.
Innerhalb der „WEWEL – Sozialpädagogische Hilfen gGmbH“ wird sichergestellt, dass die internen Arbeitsabläufe und Strukturen unter Beteiligung aller Mitarbeiter*innen fortlaufend überprüft und weiterentwickelt werden. Folgende Schlüsselprozesse werden in einem internen Organisations- und Qualitätsentwicklungsprozess generiert und verbindlich festgeschrieben:
- Vertretung von Kinder- und Jugendrechten
- Rückkopplungsprozesse und Fehlerfreundlichkeit
- Gesicherte Informations- und Dokumentationsprozesse
- Transparente und wertschätzende Kommunikationsstrukturen
- Evaluationsverfahren für alle Hilfemaßnahmen
- Beschwerdemanagement für die Hilfeempfänger im Rahmen des institutionellen Partizipationskonzeptes
- Qualitätssicherung durch Personalentwicklung:
- Arbeitsplatzbeschreibung und Personalführung durch den Träger
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Interne und externe Fortbildungen
- Kollegiale Beratung und Supervision
- Jährliche Personalgespräche
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